Kapitalanlagerecht


Wir beraten Mandanten in allen Fragen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Das Spektrum der Tätigkeit reicht von der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, bis hin zur Vertretung und Beratung von Personen und Unternehmen, die Kapitalanlageprodukte entwickeln und vertreiben.

 

Neben den klassischen Kapitalanlageprodukten wie etwa geschlossene Beteiligungen nehmen Versicherungsprodukte, die von der Konzeption her mit Kapitalanlageprodukten gleichzustellen sind, einen großen Teil der Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet ein. Insoweit bieten wir unsere Expertise Versicherungsgesellschaften und Versicherungsmaklern gleichermaßen an, deren Beratungshandeln zukünftig unter der Prämisse zu beurteilen ist, ob das vermittelte Produkt den Bedürfnissen des Kunden entspricht.

 

Die Kanzlei wird in diesem Bereich von führenden Rechtsschutzversicherern empfohlen.


Ansprechpartner:
Christian Hindahl, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Weitere Informationen darüber finden Sie unter:
www.anwalt-fuer-anlagerecht.de

 

 

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