Haftungsansprüche


Wir vertreten Gesellschaften und Organe von Gesellschaften bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Haftungsansprüchen. Hierbei handelt es sich z.B. um Haftungsansprüche gegenüber dem Geschäftsführer der GmbH oder dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft.
Ebenfalls betroffen sind die Abwehr oder die Geltendmachung von Haftungsansprüche von Anlageberatern und Anlagevermittlern und die Haftungsansprüche gegenüber Versicherungsmaklern und Versicherungsvermittlern. Bei der Abwehr dieser Ansprüche arbeiten wir häufig mit Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen zusammen. Ziel dieser Tätigkeit ist die Umsetzung der Wünsche der Mandanten, dieses muss schnell und möglichst unkompliziert geschehen. Bei der Vertretung greifen wir auf ein Netzwerk von Wirtschaftsprüfern zurück, die über eine große Erfahrung bei der Ermittlung von Haftungsansprüchen gesammelt haben. Mit diesen Kooperationspartnern arbeiten wir Hand in Hand. Weitere Informationen finden Sie unter www.parsow.de.

Unter diesen Punkt fassen wir auch die Vertretung von Personen oder Unternehmen, die durch die Fehlberatung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers geschädigt wurden. Deren Schadensersatzansprüche setzen wir gerichtlich durch.

 

 

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