Arbeitsrecht


Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer in jedem Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, angefangen bei der Fertigung arbeitsrechtlicher Verträge, bei Einstellungen über die Umgestaltung schon bestehender Vertrage z. B. im Falle der Unternehmensumstrukturierung oder Verschmelzung mit anderen Unternehmen, bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit allen dabei zu beachtenden Formalitäten und Umständen. Dabei versuchen wir in aller Regel zunächst eine schnelle, für die Mandanten kostengünstige, außergerichtliche Lösung des sich jeweils ergebenden Falles zu finden, führen aber – wenn erforderlich – auch gerichtliche Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Gegenparteien.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

 

 

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