Handels- und Gesellschaftsrecht


Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützen wir Mandanten bei der Gründung, dem Verkauf und  der Akquise also dem Zukauf von Unternehmen. Neben der vertragsgestaltenden Komponente sind wir auch im Bereich der gerichtlichen Auseinandersetzungen von Gesellschaftern tätig. Haftungsansprüche gegenüber Gesellschaftern oder Geschäftsführern, Fragen zur Berechtigung der Kündigung des Vertragsverhältnisses zum Geschäftsführer sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen sind Teil dieser Tätigkeit.

Darüber hinaus ist die Kanzlei im Bereich des Handelsvertreterrechts bevorzugt für Finanzdienstleister und Finanzdienstleistungsunternehmen tätig. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten zum Beispiel bei dem Aufbau und der Ausweitung von Vertriebsstrukturen. Wir begleiten zudem Handelsvertreter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche beziehungsweise dem Ausstieg aus dem bestehenden Handelsvertretervertrag.


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Christian Hindahl, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Weitere Informationen darüber finden Sie unter:
www.anwalt-fuer-geschaeftsfuehrer.de

 

 

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